Aufsichtspflicht während der Nachtruhe
Das Thema Aufsichtspflicht ist ein Dauerthema im Sportrecht. Immer wieder wird in diesem Zusammenhang von Vereinen und Verbänden nachgefragt, inwieweit bei der Durchführung von Vereinsfahrten und Trainingslagern auch während der Nachtruhe eine Beaufsichtigung durch den Verein oder Verband gewährleistet werden muss. In einem Urteil des OLG Hamm vom 21.12.95, Az. 6U 78/95 wurde auf diese Rechtsproblematik eingegangen. Die minderjährigen Teilnehmer eines Schachturniers wurden in einer Schule untergebracht. Der Betreuer verließ gegen 23 Uhr die Unterkunft und fuhr nach Hause. Nach reichlichem Alkoholgenuss kletterte eine 15-jährige aus dem Fenster und stürzte von einem Vordach, wobei sie sich erheblich verletzte. Der Verein ging davon aus, dass die ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson und ständige Kontrollgängen eine Überspannung der Sorgfaltspflicht darstellen würde. Der Umfang der gebotenen Aufsicht über Minderjährige bestimmt sich nach deren Alter, Eigenart und Charakter sowie nach der Vorhersehbarkeit des schädigenden Verhaltens und danach was den Aufsichtspflichtigen in ihren jeweiligen Verhältnissen zugemutet werden kann (BGH-Entscheidung aus NJW 84, 2574). Die Frage der Aufsichtspflichteinhaltung richtet sich danach, ob der Aufsichtspflichtige im konkreten Fall in Bezug auf die zur widerrechtlichen Schadenszufügung führenden Umstände eine ausreichende Aufsicht geführt hat (BGH, NJW- RR 87,1043). Das Gericht stellte in diesem Fall fest, dass eine gelegentliche Kontrolle auf den Zimmern solange erforderlich gewesen wäre, wie noch nicht Ruhe eingekehrt war. Es ist deshalb von einer Aufsichtspflichtverletzung des Vereins auszugehen! Der Klägerin wurde aber eine Mithaftung zur Hälfte angerechnet, da das Gericht davon ausging, dass sie im Alter von 15 Jahren mehr Selbstverantwortung im Umgang mit Alkohol hätte zeigen müssen. Der LandesSportBund empfiehlt seinen Vereinen vor Antritt von Trainingslager oder Ferienfreizeiten generell eine Elternerklärung aufzusetzen, die klare Regelungen zur Aufsichtspflicht enthält. Ein Muster für eine Elternerklärung finden Sie hier: |
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