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5. Februar 2009

Vereinbarung zwischen DOSB und GEMA bis 2013 verlängert

 

Wer in der Öffentlichkeit Musik aufführt, muss in aller Regel Gebühren an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte - kurz GEMA - zahlen. Seit einigen Jahren sind die Mitglieder des LSB Sachsen-Anhalt im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zwischen DOSB und GEMA für bestimmte Veranstaltung von der GEMA-Gebühr befreit. Die Vereinbarung wurde jetzt bis 2013 fortgeschrieben.

Die Fortschreibung der bis 2013 geltenden Zusatzvereinbarung trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Sie beinhaltet die Gebührenbefreiung für Sportvereine und -verbände bei der Durchführung von Veranstaltungen wie Jahresversammlungen, Weihnachtsfeiern oder Festzügen. Auch für das Training und die Wettkämpfe von Sportarten, bei denen Musik integrierter Bestandteil ist, sind von der GEMA-Gebühr befreit, sofern sie nicht von mehr als 1.000 Zuschauer besucht werden.

NEU: In der Vereinbarung sind jetzt ausdrücklich auch Faschingsveranstaltungen der Sportvereine und -verbände für Kinder und Jugendliche von der GEMA-Gebühr befreit.
 
Die komplette Zusatzvereinbarung mit der Auflistung aller von der GEMA-Gebühr befreiten Veranstaltungen finden Sie hier:

 
 



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